Positive Meldepflicht
6. Jan 2010 von Daniela
Im Sozialbericht NRW (mit Zahlen aus dem Jahr 2007) ist erwähnt dass die Vorsorge-Untersuchungen von der U1 bis hin zur U9 kontinuierlich unzuverlässiger wahrgenommen wird.
Zur U5 gehen noch über 95 Prozent der Eltern mit ihrem Kind zum Arzt, zur U9 jedoch werden nur noch 87,1 Prozent der Kinder vergestellt.
Positive Meldeplicht bedeutet für uns Ärzte dass wir die untersuchten Säuglinge und Kinder die von den Eltern zeitgerecht zur entsprechenden U-Untersuchung vorgestellt wurden an das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) NRW melden müssen. Die Meldepflicht ist im Heilberufegesetz festgeschrieben.
Das Landesinstitut unterrichtet nach Abgleich der Daten mit den Meldeämtern die entsprechenden Jugendämter in den Kommunen.
Bei Handlungsbedarf nehmen die Kommunen Kontakt mit den Sorgeberechtigten auf und klären warum U-Untersuchungen noch nicht erfolgt sind. Sie sollen darauf hinwirken dass die Kinder zur Vorsorgeuntersuchung gebracht werden.
Nachlässigkeit der Eltern soll Folgen haben
Wurden die Kinder tatsächlich nicht beim Arzt vorgeführt, schickt die Stadt / Kommune eine Erinnerung ins Haus und bittet um Kontaktaufnahme. Wer sich jetzt immer noch nicht meldet wird direkt aufgesucht. Hier werden die Eltern nochmals gründlich über die Bedeutung der Gesundheitsvorsorge für das wohl ihrer Kinder aufgeklärt.
Eltern, die die Zusammenarbeit verweigern, müssen mit weiteren Besuchen des Jugendamtes rechnen. Bekommt der Besuchsdienst keine Chance, sich vom Wohl des Kindes zu überzeugen, wird das Jugendamt im Rahmen seines “staatlichen Wächteramtes” eingreifen.
Die Zeiträume für Vorsorgeuntersuchungen:
- U 1 Neugeborenen-Erstuntersuchung direkt nach Geburt
- U 2 Erste ärztliche Grunduntersuchung 3. bis 10. Lebenstag
- U 3 Dritte Früherkennungsuntersuchung 4. bis 6. Lebenswoche
- U 4 Erster Impftermin 3. bist 4. Lebensmonat
- U 5 Das Baby wird zusehends beweglicher 6. bis 7. Lebensmonat
- U 6 Start ins Kleinkindalter 10. bis 12. Lebensmonat
- U 7 Aus dem Baby ist ein Kleinkind geworden 21. bis 24. Lebensmonat
- U 7a Vom Kleinkind zum Kindergartenkind 34. bis 36. Lebensmonat
- U 8 Auf dem Weg zum Vorschulkind 43. bis 48. Lebensmonat
- U 9 Bald geht’s in die Schule 60 bis 64. Lebensmonat
- J 1 Gesundheits-Check im Jugendalter 12. und 14. Lebensjahr
Das schreibt die kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Dr. Thomas Fischbach ist Vorsitzender des Landesverbandes der Kinder- und Jugendärzte.

